Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs-,
und Zahlungsbedingungen
1.Angebote, Vertragsabschluß
Alle Lieferungen erfolgen nur auf Grund dieser Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen. Sie werden vom Besteller mit Auftragserteilung,
spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Anders lautende Einkaufsbedingungen des Bestellers bedürfen unserer schriftlichen
Zusage.
2.Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk, rein Netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet, ein
Rückgaberecht besteht nicht. Preiskorrekturen behalten wir uns vor.
3.Lieferung
Alle Angaben über Lieferung sind nur annähernd und unverbindlich. Die Liefermöglichkeit muss in allen Fällen
vorbehalten bleiben. Verzugsstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ohne besondere schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen. Wird in Fällen höherer Gewalt eine
Auftragsausführung unmöglich, so können wir vom Vertrag zurücktreten, ohne das der Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz hat.
4.Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von
einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Nach dieser Frist gilt die Ware als angenommen. Wird ein Materialfehler oder mangelhafte Bearbeitung nachgewiesen, so wird kostenloser Ersatz geleistet oder
nachgebessert. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungsarbeiten. bzw. Ersatzlieferung hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung
befreit. Keine Haftung wird übernommen für Schäden, die durch unsachgemäß Bearbeitung und Montage oder durch Verschulden Dritter entstehen.
5.Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als
Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes beim Lieferanten.
6.Zahlung
Für unsere Lieferungen gelten die jeweils in unseren Rechnungen vorgegebenen Zahlungsbedingungen. Bei
Zielüberschreitung behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der LZB vor. Bei Streitigkeiten über Rechnungsbeträgen ist der Käufer nicht berechtigt, die
geforderte Zahlung zurückzuhalten. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen rechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7.Erfüllungsort, Gefahrenübergang, Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist in allen Fällen Fulda. Sämtliche Lieferungen gehen daher nach erfolgter Absendung auf Gefahr des Bestellers. Gerichtstand ist nach unserer Wahl das Amtsgericht
in 36037 Fulda.
Stand: Januar 2005
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